Immobilienerwerb in Österreich für EU-Bürger

Informationen zum Immobilienerwerb in Österreich für EU-Bürger

Wenn Sie als EU-Bürger in Österreich eine Immobilie erwerben möchten, so spielt Ihr EU-Herkunftsland keine Rolle: EU-Bürger können unter den gleichen Voraussetzungen wie österreichische Staatsbürger Immobilien erwerben.

Information zum Immobilienkauf für EU-BürgerZu bachten ist: Der Immobilienerwerb in Österreich unterliegt den Grundverkehrsgesetzen der jeweiligen Bundesländer. Das bedeutet, dass in jedem Bundesland andere Bestimmungen für den Immobilienerwerb gelten.

Manche Bundesländer unterziehen lediglich den Immobilienerwerb in sogenannten "Vorbehaltsgemeinden" einem Genehmigungs- oder Überprüfungsverfahren, während andere Bundesländer für jeden Rechtserwerb ein verwaltungsbehördliches Verfahren vorsehen.

In jedem Fall gilt: Wer in einer Gemeinde nur einen Zweitwohnsitz anmelden möchte, muss sich in den meisten Bundesländern auf die dafür vorgesehenen Gebiete beschränken. Die regionalen Raumpläne bestimmen, was als Ferienimmobilie genutzt werden darf und was nicht. Grundsätzlich gilt: Im Westen Österreichs sind die Bestimmungen für Zweitwohnsitze strenger als im Osten.

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