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Diese Wohnung liegt im Hochparterre eines Mitte der Fünfzigerjahre in zentraler Linzer Lage errichteten Wohnhauses.
Die Wohnung verfügt über eine Diele, von der die Küche, das Zimmer, sowie der Wohnraum und der Sanitärbereich, bestehend aus Bad mit Toilette, aufgeschlossen ist.
Durch die großen Fenster ist diese Wohnung sehr hell und freundlich.
Der allgemeine Zustand der Wohnung, die bis zuletzt vermietet war, ist durchschnittlich abgewohnt und es sind daher einige Sanierung und Verbesserungsmaßnahmen zu erwarten.
Die gesamte Anlage wurde von einer gemeinnützigen Baureinigung errichtet und demgemäß ist die Weitervermietung eingeschränkt. Die Miete ist gesetzlich nach oben hin limitiert. Dennoch wurden viele der Wohnungen in dieser Anlage in den letzten Jahren als Investment gekauft.
Im Innenhof stehen derzeit Parkplätze zur Verfügung. Diese sind jedoch noch im Eigentum der Verkäuferin und sind - noch nicht - zum Verkauf freigegeben. Weiters sind im Innenhof ein Spielplatz und Rasenflächen. Parkplätze sind auf öffentlichem Gut vorhanden.
Der Allgemeinzustand der gesamten Anlage ist durchaus als gut und gepflegt zu bezeichnen. Ebenso die Stiegenhäuser oder die in der Zwischenzeit bereits sanierten Elektroverteiler.
Ein eigenes Kellerabteil steht zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine telefonischen Auskünfte erteilen dürfen. Eine schriftliche Anfrage ist daher erforderlich. Nach Kenntnis der Unterlagen und der genauen Lage können individuelle Termine vereinbart werden.
Unsere Angaben beziehen sich auf die Auskünfte des Eigentümers. Angebot freibleibend und vorbehaltlich Irrtum. Auf das mögliche, wirtschaftliche Naheverhältnis zum Auftraggeber wird hingewiesen.
Disclaimer:
Aktion gültig bei Einlangen eines verbindlichen Kaufanbots binnen 14 Tagen ab Erstbesichtigung aber bis längstens 30.06.2024 und vorbehaltlich einer Annahme durch die BUWOG Verkäufergesellschaft. Erfolgte die Erstbesichtigung bereits zwischen dem 01.03.2024 und dem 14.4.2024 beginnt die Frist von 14 Tagen erst ab dem 15.4.2024 zu laufen. Nicht mit anderen Rabattaktionen oder Vergünstigungen (wie z.B. dem „BUWOG Wohnbonus“) kombinierbar.
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