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Landidylle pur in Eberschwang!
Ein absolut ruhiges Platzerl wartet auf einen neuen Besitzer! Mitten im Grünland gelegen und doch fußläufig vom Bahnhof aus erreichbar bietet diese Liegenschaft die perfekte Basis für den ruhesuchenden Hausbesitzer. Die Alleinlage, die Nähe zum Hausruckwald mit den zahlreichen Freizeitmöglichkeiten und der gute Anschluss an das öffentliche als auch an das Straßenverkehrsnetz machen diese Liegenschaft besonders wertvoll. Sowohl mit dem Auto über die nahegelegene Bundesstraße als auch mit dem Zug über den in unmittelbarer Umgebung befindlichen Bahnhof, diese Liegenschaft ist perfekt erreichbar. Auch die Bushaltestelle ist nur wenige hundert Meter entfernt.
Erreichbar ist die Liegenschaft über eine öffentliche Zufahrt. Stromanschluss ist vorhanden, Kanal ist im Grundstück direkt vorm Haus. Die Liegenschaft wurde über einen Arteserbrunnen mit Wasser versorgt. Da das Abbruchhaus schon länger leer steht, wurde auch das Wasser nicht mehr kontrolliert. Deshalb kann die Wasserversorgung über diesen Brunnen nicht mehr garantiert werden.
Es gibt eine Bauplatzbewilligung für einen Teil der Liegenschaft (ca. 504 m²). Die restlichen Grundstücke (ca. 4.502 m²) sind Land- und forstwirtschaftlich gewidmet. Für den Kauf ist deshalb eine Zustimmung der Grundverkehrskomission notwendig. Ein Nachweis über eine fachgerechte Bewirtschaftung ist erforderlich.
Die Marktgemeinde Eberschwang befindet sich im Südosten des Rieder Bezirks und ist zu 2 Drittel vom Hausruckwald umgeben. Eine ausgezeichnete Infrastruktur mit Naturbadeteich, Schilift und vielen weiteren Freizeitmöglichkeiten steht seinen Bewohnern zur Verfügung. Auch eine sehr gute Kinderbetreuung vom Kleinkind bis zur Mittelschule ist hier vorhanden.
Ich freue mich darauf, Ihnen dieses besondere Juwel zu zeigen!
Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer Daten (Name, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) bearbeiten können.
Informationsquellen: Auskünfte der Eigentümer, dem GB und der Gemeinde
Angebot freibleibend und vorbehaltlich Irrtum.