Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Mit diesem Wissen können Sie als Tippgeber:in Geld verdienen. Die Rede ist von der sogenannten Tippgeberprovision. Doch was genau verbirgt sich dahinter und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von dieser zusätzlichen Einnahmequelle zu profitieren? In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Tippgeberprovision genau ist, wie Sie zu dieser Provision kommen und was Sie sonst noch dabei beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis:
Der Immobilienmarkt lebt nicht nur von Onlineportalen sondern auch viel von Mundpropaganda. Da Immobilienmakler:innen stehts auf der Suche nach Immobilien sind, die verkauft werden wollen, gibt es für die Person, die einen Tipp zu solch einer Immobilie abgibt, eine finanzielle Belohnung. Die Tippgeberprovision. Tippgeberprovisionen – auch Tippgeberprämie genannt – sollen Personen dazu motivieren, ihr persönliches Netzwerk zu nutzen, um Immobilienmakler:innen neue Kund:innen zu vermitteln. Es entsteht dabei also eine Win-win-Situation.
Es braucht nur wenige Schritte, damit Sie eine Tippgeberprämie erhalten:
Dabei ist irrelevant, woher Ihr Wissen über den geplanten Verkauf stammt. Entweder haben Sie in der Nachbarschaft erfahren, dass jemand ein Haus verkaufen möchte oder Ihre Bekannten oder Freunde haben Sie direkt darüber in Kenntnis gesetzt. Diese Information ist für Immobilienmakler:innen immer interessant – egal aus welcher Quelle. Sie erhalten daher für jeden Immobilientipp, bei dem es zu einer erfolgreichen Vermittlung kommt, eine Provision.
Damit Sie dazu berechtigt sind in Österreich eine Tippgeberprovision zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein:
Die Höhe der Tippgeberprovision wird individuell mit dem Maklerbüro vereinbart. Das kann entweder ein fix festgelegter Betrag sein oder die Höhe der Tippgeberprovision wird anhand der entstandenen Maklerprovision berechnet. Bei s REAL besprechen unsere Immobilienexpert:innen gerne mit Ihnen eine individuelle Tippgebervereinbarung.
Wollen Sie als Tippgeber:in tätig werden? Dann gibt es ein paar Dinge, die Sie dabei beachten sollten:
Grundsätzlich sind Provisionen für Immobilientipps kein reguliertes Gewerbe im Sinne einer zwingenden Gewerbeanmeldung. Wenn Sie jedoch regelmäßig und in größerem Umfang als Nebenverdienst Tipps geben und dafür Tippgeberprovisionen erhalten, kann eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen. Ob Ihre Tätigkeit als Tippgeber:in als gewerblich eingestuft wird, hängt von folgenden Faktoren ab:
Wenn Sie also die Absicht haben, des Öfteren eine Kontaktempfehlung abzugeben, sollten Sie ein Gewerbe anmelden. So können Sie mögliche Probleme mit dem Finanzamt vermeiden.
Sie haben noch offene Fragen zum Thema Tippgeberprovision? Unsere Immobilienexpert:innen helfen Ihnen gerne!
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