Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Mit diesem Wissen können Sie als Tippgeber:in Geld verdienen. Die Rede ist von der sogenannten Tippgeberprovision. Doch was genau verbirgt sich dahinter und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von dieser zusätzlichen Einnahmequelle zu profitieren? In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Tippgeberprovision genau ist, wie Sie zu dieser Provision kommen und was Sie sonst noch dabei beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist eine Tippgeberprovision und warum wird sie ausbezahlt?
- Was muss ich tun, um eine Tippgeberprovision zu erhalten?
- Welche Voraussetzungen müssen für eine Tippgeberprovision erfüllt werden?
- In welcher Höhe werden Tippgeberprovisionen ausbezahlt?
- Worauf muss ich als Tippgeber:in sonst noch achten?
Was ist eine Tippgeberprovision und warum wird sie ausbezahlt?
Der Immobilienmarkt lebt nicht nur von Onlineportalen sondern auch viel von Mundpropaganda. Da Immobilienmakler:innen stehts auf der Suche nach Immobilien sind, die verkauft werden wollen, gibt es für die Person, die einen Tipp zu solch einer Immobilie abgibt, eine finanzielle Belohnung. Die Tippgeberprovision. Tippgeberprovisionen – auch Tippgeberprämie genannt – sollen Personen dazu motivieren, ihr persönliches Netzwerk zu nutzen, um Immobilienmakler:innen neue Kund:innen zu vermitteln. Es entsteht dabei also eine Win-win-Situation.
Was muss ich tun, um eine Tippgeberprovision zu erhalten?
Es braucht nur wenige Schritte, damit Sie eine Tippgeberprämie erhalten:
- Der Tipp: Sie kennen eine Person, die ihre Immobilie verkaufen möchte und erzählen es einem Immobilienbüro. Besprechen Sie die Möglichkeit einer Tippgebervereinbarung und einer Tippgeberprovision.
- Der Auftrag: Die Makler:in nimmt durch Sie den Auftrag zu einer Immobilienvermittlung mit der genannten Person an und vermittelt die Immobilie erfolgreich.
- Die Provision: Je nachdem, in welcher Höhe einer Tippgeberprovision vereinbart wurde, wird diese im Fall einer erfolgreichen Vermittlung dieser Immobilie ausgezahlt.
Dabei ist irrelevant, woher Ihr Wissen über den geplanten Verkauf stammt. Entweder haben Sie in der Nachbarschaft erfahren, dass jemand ein Haus verkaufen möchte oder Ihre Bekannten oder Freunde haben Sie direkt darüber in Kenntnis gesetzt. Diese Information ist für Immobilienmakler:innen immer interessant – egal aus welcher Quelle. Sie erhalten daher für jeden Immobilientipp, bei dem es zu einer erfolgreichen Vermittlung kommt, eine Provision.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Tippgeberprovision erfüllt werden
Damit Sie dazu berechtigt sind in Österreich eine Tippgeberprovision zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein:
- Als Tippgeber:in darf man nicht selbst Eigentümer:in der zu verkaufenden Immobilie sein.
- Das Objekt darf außerdem dem Maklerbüro, das den Tipp bekommt, noch nicht bekannt sein.
- Und natürlich darf das Objekt auch von keinem anderen Maklerbüro am Markt angeboten werden oder bereits anderweitig öffentlich beworben werden.
- Es müssen Name und Kontaktdaten der Eigentümer:in angegeben werden, um Kontakt aufnehmen zu können. Klären Sie bitte vorher ab, ob eine Kontaktaufnahme durch die Makler:in auch gewünscht ist!
In welcher Höhe werden Tippgeberprovisionen ausbezahlt?
Die Höhe der Tippgeberprovision wird individuell mit dem Maklerbüro vereinbart. Das kann entweder ein fix festgelegter Betrag sein oder die Höhe der Tippgeberprovision wird anhand der entstandenen Maklerprovision berechnet. Bei s REAL besprechen unsere Immobilienexpert:innen gerne mit Ihnen eine individuelle Tippgebervereinbarung.
Worauf muss ich als Tippgeber:in sonst noch achten?
Wollen Sie als Tippgeber:in tätig werden? Dann gibt es ein paar Dinge, die Sie dabei beachten sollten:
Gewerbeanmeldung bei Tippgeberprovisionen
Grundsätzlich sind Provisionen für Immobilientipps kein reguliertes Gewerbe im Sinne einer zwingenden Gewerbeanmeldung. Wenn Sie jedoch regelmäßig und in größerem Umfang als Nebenverdienst Tipps geben und dafür Tippgeberprovisionen erhalten, kann eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen. Ob Ihre Tätigkeit als Tippgeber:in als gewerblich eingestuft wird, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Häufigkeit der Tipps
- Höhe der Provisionen
- Organisation (führen Sie Aufzeichnungen über Ihre Tätigkeit)
Wenn Sie also die Absicht haben, des Öfteren eine Kontaktempfehlung abzugeben, sollten Sie ein Gewerbe anmelden. So können Sie mögliche Probleme mit dem Finanzamt vermeiden.
Sie haben noch offene Fragen zum Thema Tippgeberprovision? Unsere Immobilienexpert:innen helfen Ihnen gerne!
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