Egal, ob Sie eine Immobilie verkaufen oder eine Immobilie kaufen wollen – damit Sie nicht von den Nebenkosten überrascht werden, haben unsere Immobilienmakler:innen die wesentlichen Gebühren für Sie zusammengestellt.
Beim Immobilienkauf fallen für die Käufer:innen, neben dem eigentlichen Kaufpreis, noch weitere nicht zu vernachlässigende Nebenkosten an. Die genaue Höhe dieser Nebenkosten ist dabei abhängig vom Kaufpreis der Immobilie.
Allgemein können Sie beim Immobilienkauf in Österreich mit Nebenkosten von ca. 10 bis 12 Prozent des Kaufpreises rechnen. Als Käufer:in tragen Sie dabei folgende Kostenpunkte als Nebenkosten für den Wohnungskauf oder Hauskauf:
Die Höhe der einzelnen Kosten ist dabei von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Die Höhe der Grunderwerbssteuer und die der Grundbucheintragung sind für alle Immobilienkäufe vorgeschrieben und variieren nur in Sonderfällen. Die Kosten für Notar oder Anwalt genauso wie die Makler:innengebühr variieren jedoch bei jedem Immobilienkauf. Selbstverständlich informieren Sie unsere Immobilienmakler:innen vor dem Kauf über die Höhe der Makler:innenprovision, die Sie als Käufer:in zu tragen haben.
Grundsätzlich kann man mit Nebenkosten in der Höhe von ca. 10 bis 12 Prozent des Kaufpreises rechnen. Diese Nebenkosten beim Wohnungskauf oder Hauskauf sind daher zusätzlich zum Kaufpreis zu entrichten.
Den größten Teil der Nebenkosten beim Immobilienkauf tragen in der Regel die Käufer:innen (ca. 10 bis 12 Prozent des Kaufpreises), sofern vertraglich nichts Anderes festgelegt wurde. Die Immobilienertragssteuer (ImmoEst) ist ausschließlich von den Verkäufer:innen zu bezahlen.
Beim Verkauf einer Immobilie fällt für die Verkäufer:innen die Immobilienertragssteuer an, sobald eine Immobilie gewinnbringend verkauft wird. Die Höhe der Immobilienertragssteuer ist abhängig davon, wann das Haus erworben wurde.
Je nachdem, wann eine Immobilie erworben wurde, variieren auch die Nebenkosten beim Immobilienverkauf. Die Immobilienertragssteuer beträgt bei Immobilien, die vor 2002 erworben wurden, 4,2 Prozent des Veräußerungserlöses. Wurde eine Immobilie nach 2002 erworben, gilt ein Steuersatz von 30 Prozent.
Die Nebenkosten beim Immobilienverkauf (Immobilienertragssteuer) müssen spätestens bis zum 15. des übernächsten Monats nach Erhalt des Verkaufserlöses über FinanzOnline im Zuge der Steuererklärung vermerkt sein.
Sie haben Fragen zu den Nebenkosten beim Immobilienkauf- oder Verkauf? Unsere Immobilienmakler:innen beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen!
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