Dieses ursprünglich als „Friseurgeschäft“ in massiver Bauweise etwa 1958 errichtete und von der Baubehörde mit Bescheid aus 1958 als Bungalow genehmigte Wohnhaus mit - nunmehr - überwiegend ausgebautem Dachgeschoss verfügt im Erdgeschoss über einen Windfang, von dem man einerseits in die Wohnräume des Erdgeschosses, andererseits in das wahrscheinlich später ausgebaute Dachgeschoss, kommt. Beide Wohnebenen wären komplett voneinander zu trennen und es ist dadurch das Haus für zwei Familien geeignet. Noch im gleichen Jahr erfolgte mit dem Bescheid eine Benützungsbewilligung.
Im Erdgeschoss sind neben der zentralen Diele noch Schlafzimmer, Küche, Badezimmer, Toilette und das Wohnzimmer. Weiters gibt es dort einen Ausgang in den Garten.
Ähnliches Raumangebot findet sich dann noch im ausgebauten Dachgeschoss. Auch hier sind Anschlüsse für eine Küche sowie Schlaf- und Wohnräume vorhanden. Der hier an das Haus angebaute Balkon ist bereits etwas in die Jahre gekommen und wäre zu sanieren oder zu erneuern.
Von den Eltern des Verkäufers wurde damals bereits möglichst hochwertig gebaut. Trotz dieser Tatsache besteht nun nach den Jahren ein entsprechender Modernisierungsbedarf, insbesondere in Bezug auf Technik oder Oberflächen. Die Kunststofffenster wurden aber zwischenzeitig von den Eigentümern getauscht.
Besonders schön und sehr reizvoll ist in jedem Fall der nach Süden ausgerichtete Garten hinter dem Haus. Hier ist von der im Norden vorbeiführenden Straße praktisch nichts zu hören und bietet der Garten ausreichend Platz für Kinder.
Ein Carport steht neben insgesamt 3 Abstellplätzen im Freien zur Verfügung.
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Unsere Angaben beziehen sich auf die Auskünfte des Eigentümers. Angebot freibleibend und vorbehaltlich Irrtum.
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