Betriebskosten sind ein zentraler Bestandteil jedes Mietverhältnisses in Österreich. Sie beeinflussen die tatsächlichen Wohnkosten oftmals stärker als die Nettomiete selbst. Gleichzeitig herrscht häufig Unsicherheit darüber, welche Kosten zulässig sind, wie die Betriebskostenabrechnung funktioniert und welche Unterschiede das Mietrechtsgesetz (MRG) macht.
Betriebskosten sind laufende, tatsächliche Kosten, die für den Betrieb, die Verwaltung und die Erhaltung des Gebäudes notwendig sind. Gemäß § 21 MRG dürfen nur bestimmte, klar definierte Kosten auf Mieter:innen umgelegt werden.
Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich. Sie muss vollständig, transparent und nachvollziehbar sein. Mieter:innen haben das gesetzliche Recht auf Einsicht in alle Belege.
Das Mietrechtsgesetz (MRG) ist nicht für jedes Mietverhältnis gleich relevant. Entscheidend ist, ob ein Objekt unter Vollanwendung, Teilanwendung oder Vollausnahme fällt.
Gilt für die meisten Altbauten (Baubewilligung vor 1953). Hier regelt das MRG genau, welche Betriebskosten zulässig sind – nämlich ausschließlich jene in § 21 MRG.
Das bedeutet:
Vollanwendung bietet den stärksten Schutz für Mieter:innen.
Gilt u. a. für:
Bei der Teilanwendung gelten die Betriebskostenbestimmungen weitgehend wie bei Vollanwendung:
Unterschiede betreffen meist nicht die Betriebskosten, sondern Mietzinsbildung und Kündigungsfragen.
Gilt für:
Hier gilt NICHT das MRG → sondern das ABGB.
Das bedeutet:
Wichtig: Welche MRG-Kategorie gilt, bestimmt, wie streng die Betriebskosten-Regeln sind.
FAQ
Häufige Fragen rund um Abrechnungen, Rechte & Pflichten für Mieter:innen.
Ja. Die Abrechnung muss einmal jährlich erfolgen und transparent, nachvollziehbar und vollständig sein. Mieter:innen können eine ausständige Abrechnung jederzeit einfordern.
Ja, zum Beispiel durch:
Aber: Verrechnet werden dürfen nur tatsächliche, belegbare Kosten.
Prüfen Sie die Abrechnung sorgfältig und nutzen Sie Ihr Recht, sämtliche Belege einzusehen. Erhöhen Sie ggf. das Akonto, um zukünftige Nachzahlungen zu vermeiden.
Ja. Mieter:innen dürfen alle Rechnungen und Verträge einsehen, die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegen – inklusive Originalbelegen und Wartungsverträgen.
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