Erbe einer Immobilie: Was nun?

Haben Sie eine Wohnung oder ein Haus geerbt, gibt es viele offene Fragen: Welche Verantwortungen tragen Immobilieneigentümer:innen? Wird die geerbte Immobilie verkauft, vermietet oder selbst bewohnt? Und wie wird das Erbe gerecht aufgeteilt? Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es nach dem Erben einer Immobilie gibt und welche Aspekte Sie beim Antritt des Erbes beachten sollten.

Ich habe eine Immobilie geerbt. Was muss ich beachten?

Immobilienerbe annehmen oder ausschlagen?

Nach einem Todesfall wird in Österreich automatisch ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, in dem die rechtmäßige Aufteilung des Erbes erfolgt. Das Erbe wird somit zuerst von Notar:innen geprüft und gesammelt. Erst dann können die Erb:innen entscheiden, ob Sie Ihr Erbe antreten oder die geerbte Immobilie ausschlagen wollen.

Haben Sie das Erbe angetreten, haben Sie automatisch die volle Verantwortung über die Immobilie übernommen – und damit eventuell Schulden, die sich im schlimmsten Fall nachteilig auf Ihr Erbe auswirken können. Ebenso kommen als neuer Immobilieneigentümer:in gewisse Pflichten auf Sie zu: das betrifft zu großen Teilen die Instandhaltung (Schneeräumungen, Gartenpflege) des geerbten Hauses.

Wie Sie nach Erhalt der Immobilie weiterverfahren, hängt zum einen vom ideellen Wert ab, den Sie der geerbten Immobilie zuschreiben. Zum anderen hängt es von drei wesentlichen Aspekten ab:

  • mögliche andere Erb:innen
  • Höhe der Nebenkosten und Steuern (Grunderwerbssteuer)
  • Die Frage, ob die Immobilie bewohnt oder verkauft werden soll

Alleinerbe vs. Erbgemeinschaft 

Nicht immer wird eine Immobilie nur an eine Person vererbt, sondern an eine sogenannte Erbgemeinschaft, die aus mehreren Verwandten oder dem Ehepartner / der Ehepartnerin bestehen kann. Innerhalb einer Erbgemeinschaft können oft Spannungen auftreten – nicht nur, wenn der Haussegen schon früher schief hing. Die einfachste Lösung ist in solchen Fällen oft deshalb der Verkauf des Hauses oder der Wohnung. Der Verkaufserlös kann abzüglich der Immobilienertragsteuer und anderer Nebenkosten gerecht auf alle Erb:innen der Erbgemeinschaft aufgeteilt werden. Somit muss nicht eine Person alle anderen Erbberechtigten auszahlen.

Nur Sie allein haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt? Dann können Sie mit der Immobilie nach eigenem Belieben verfügen. Sie können sie selbst bewohnen oder das Haus bzw. die Wohnung verkaufen oder vermieten.

Welche Kosten fallen an, wenn ich eine Immobilie erbe? 

Seit 2008 gibt es in Österreich zwar keine Erbschaftssteuer mehr, jedoch die Grunderwerbsteuer, die im Erbfall entrichtet werden muss. Diese beläuft sich auf 0,5 bis 3,5 Prozent des Immobilienwertes, die genaue Höhe hängt hier mit dem Wert der Immobilie zusammen. Dieser Wert kann beispielsweise durch ein professionelles Immobiliengutachten ermittelt werden.

Bei einer Immobilie mit einem Verkehrswert von unter 250.000 Euro können Sie mit bis zu 1.250 Euro an Steuerabgaben (0,5 Prozent) rechnen. Haben Sie ein Haus geerbt, das mehr wert ist, sind für die nächsten 150.000 Euro 2 Prozent zu entrichten, und ab einem Wert von 400.000 Euro und darüber hinaus fallen zusätzlich 3,5 Prozent an. Bei einem Verkehrswert der geerbten Immobilie von bspw. 500.000 Euro ergeben sich in Summe 7.750 Euro an steuerlichen Abgaben. Diese müssen Sie entrichten, um Ihre geerbte Immobilie Ihr Eigen nennen zu dürfen.

Achtung: Auch für die Eintragung ins Grundbuch ist mit Kosten zu rechnen! Die Kosten für die Grundbucheintragung belaufen sich auf ca. 1,1 Prozent des Verkehrswertes der geerbten Immobilie. In unserem Beispiel oben sind das also 5.500 Euro zusätzlich.

Immobilie erben und verkaufen – oder doch lieber vermieten? 

Haben Sie das Erbe für eine Immobilie angetreten, die Sie nicht selbst bewohnen wollen, können Sie sie entweder verkaufen oder die Immobilie vermieten. Letzteres wird oft gewählt, wenn der ideelle Wert des geerbten Hauses oder der Wohnung hoch ist oder man mit einer zukünftigen Wertsteigerung rechnet.

Da eine Immobilie aber immer Arbeit und im Falle einer Vermietung auch Pflichten bedeutet, liegt es oft nahe, die Immobilie zu verkaufen – auch besonders dann, wenn man nicht die erforderlichen Nebenkosten aufbringen kann. Immobilienmakler:innen können behilflich sein, um gezielt Kaufinteressent:innen zu finden und mögliche Modernisierungsmaßnahmen der Immobilie einzuschätzen. Wichtig ist allerdings, alle Investitionsmaßnahmen vorab genau abzuwägen. Unsere Immobilienmakler:innen informieren Sie darüber, welche Maßnahmen bei einem Verkauf sinnvoll sein können. So gehen Sie sicher, keine unnötigen Investitionen zu tätigen und den optimalen Marktpreis zu erzielen.

Sie haben noch offene Fragen zum Erbe einer Immobilie?
Unsere Immobilienexpert:innen helfen Ihnen gerne

Anfrage Beratungsgespräch

Ihre angegebenen Daten werden zum Bearbeiten Ihrer Anfrage verwendet. Es gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung .

Nebenkosten beim Immobilienkauf und Verkauf

Die Nebenkosten werden bei einem Immobilienkauf/-verkauf oft vergessen. Lesen Sie mehr über die wichtigsten Nebenkosten.

Mehr darüber

Immobilie verkaufen

Wir unterstützen Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie und erstellen den besten Vermarktungsplan.

Mehr darüber

Immobilie verkaufen mit Makler

Eine Immobilie zu verkaufen ist oft mit viel Stress verbunden. Hierbei stellt sich immer die Frage, ob ein Makler beauftragt werden soll oder nicht. Wir klären Sie über die Vorteile eines Immobilienverkaufs durch einen Makler auf.

Mehr darüber

Immo-live

Mit immo-live, dem digitalen Angebotsverfahren von s REAL, haben Sie die Möglichkeit, rasch Immobilien zu verkaufen oder Ihre Traumimmobilie transparent zu erwerben.

Mehr darüber

Um Ihnen eine benutzerfreundliche Webseite zu bieten, verwenden wir Cookies. Wenn Sie über 16 Jahre sind, klicken Sie auf „Ich bin einverstanden“, um allen Verarbeitungszwecken zuzustimmen. Einzelne Kategorien von Verarbeitungszwecken (Cookies) können Sie auch ablehnen. Ihre Cookie Einstellungen können Sie jederzeit ändern.

Einige unserer Partnerdienste befinden sich in den USA. Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs existiert derzeit in den USA kein angemessener Datenschutz. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden kontrolliert und überwacht werden. Dagegen können Sie keine wirksamen Rechtsmittel vorbringen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Ihre Einstellung zu Cookies

Um Ihnen eine benutzerfreundliche Webseite zu bieten, verwenden wir Cookies. Wenn Sie über 16 Jahre sind, klicken Sie auf „Ich bin einverstanden“, um allen Verarbeitungszwecken zuzustimmen. Einzelne Kategorien von Verarbeitungszwecken (Cookies) können Sie auch ablehnen. Ihre Cookie Einstellungen können Sie jederzeit ändern.

Einige unserer Partnerdienste befinden sich in den USA. Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs existiert derzeit in den USA kein angemessener Datenschutz. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden kontrolliert und überwacht werden. Dagegen können Sie keine wirksamen Rechtsmittel vorbringen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Ihre Einstellung zu Cookies

Personalisierte Werbung & Statistik

Erlaubt uns personalisierte Inhalte und Werbung anzuzeigen, sowie diese zu analysieren.

Statistik

Erlaubt die pseudonyme Analyse der Nutzung und Erfolgsmessung der Website und dient der stetigen Weiterentwicklung.

Datenweitergabe an Erste Bank und Sparkassen

Erlaubt uns die Datenweitergabe an die Erste Bank und Sparkassen, um personalisierte Inhalte und Werbung anzuzeigen.

Wesentlich

Ausschließlich Cookies, die wesentlich für die Nutzung der Seite sind.