Scheidung: Haus verkaufen oder behalten?

Neuer Alltag, neue Umstände, viele Fragen: Eine Scheidung mit Haus kann zu einer Achterbahnfahrt der Gefühle werden. Je mehr gemeinsames Vermögen im Besitz ist, desto mehr beschäftigt man sich mit der gerechten Aufteilung – vor allem, wenn Kinder oder ein Haus involviert sind. Wie wird die Immobilie aufgeteilt? Wie wird das Wohnrecht geregelt? Wann kann und muss bei einer Scheidung das Haus verkauft werden?

In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zum Thema Scheidung in Österreich mit Haus. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen beim Immobilienverkauf nach einer Trennung zur Verfügung stehen.

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Das Wichtigste in Kürze

Bei einer Scheidung in Österreich erfolgt die gerechte Aufteilung der gemeinsamen Immobilie (Gütertrennung). Ein unabhängiges Immobiliengutachten bestimmt dabei den Wert des Hauses, was als Entscheidungsgrundlage dient. Oft muss das Haus verkauft werden, wenn keine Auszahlung einer Partei an die andere möglich ist. Bei Miteigentum müssen jedoch in jedem Fall beide Partner:innen einem Verkauf zustimmen. Bei Alleineigentum kann ein Wohnrecht für Partner:in oder Kinder gelten. Welche Möglichkeiten Sie konkret haben und wie Sie am besten vorgehen, finden Sie im folgenden Artikel.

Vermögensaufteilung bei Scheidung

Eine Trennung stellt eine schwierige Zeit für Ehepartner:innen dar. Fragen zu Haus, Scheidung und Aufteilung sowie unterschiedliche Zukunftspläne machen diese zu einer Herausforderung. Immerhin ist die Auseinandersetzung mit einer gerechten Vermögensaufteilung bei einer Scheidung notwendig. Dazu zählen auch Immobilien.

In Österreich wird rechtlich zwischen Gütertrennung und Gütergemeinschaft unterschieden:

  • Gütertrennung: Gilt in Österreich automatisch. Es erfolgt eine gerechte Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse. Jenes Eigentum, das in die Ehe eingebracht wurde, bleibt grundsätzlich auch im Besitz des jeweiligen Ehepartners.
  • Gütergemeinschaft: Sind die Eheleute nicht mit der gesetzlichen Regelung der Gütertrennung einverstanden, kann in einem Ehevertrag eine Gütergemeinschaft statt einer Gütertrennung vereinbart werden.

Scheidung mit Haus: Aufteilung gerecht regeln

Wenn kein Ehevertrag vorhanden ist oder keine andere Regelung vereinbart wurde, muss bei einer Scheidung die Aufteilung der Vermögenswerte gerecht gelöst werden. Da Immobilien nur schwer real geteilt werden können, erhält ein Ehepartner eine Ausgleichszahlung für das Haus. Eine Scheidung und die damit entstehenden Auszahlungen der Immobilien-Hälfte sind jedoch für viele ein enormer finanzieller Aufwand. In vielen Fällen muss daher das Haus verkauft werden, da es an Geld zur Auszahlung fehlt. Der Erlös aus dem Hausverkauf bei Scheidungen wird anschließend entsprechend aufgeteilt.

Nicht immer aber ist eine Einigung über die Vermögensaufteilung und Scheidung einfach. Gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten und Klarheit zu schaffen hilft Geld zu sparen und Streitigkeiten zu vermeiden. Zusammen mit Ihren Steuerberater:innen und Anwält:innen können individuelle und bestmögliche Möglichkeiten ausgearbeitet werden.

Steht der Entschluss die Immobilie zu verkaufen? Bei s REAL bieten wir kostenlose Beratungsgespräche an und unterstützen Sie beim Haus- oder Wohnungsverkauf bei Scheidung. 

Was passiert, wenn zum Haus keine Einigung gefunden wird?

Keine Lösung in Sicht? Trotz vieler Versuche ist nicht immer eine Einigung möglich. So kann es zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie kommen. Dies erfolgt jedoch oftmals zu einem Verkauf deutlich unter dem Marktwert. Die Erlöse fallen somit für beide Parteien geringer aus. Eine Versteigerung ist somit als Notlösung zu betrachten.

Schritt für Schritt: Haus verkaufen bei Scheidung

Folgende Punkte sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie bei Scheidungen ein Haus oder eine Immobilie verkaufen möchten:

  • Lassen Sie unabhängige Gutachter:innen den aktuellen Wert der Immobilie bewerten – das bietet Klarheit und erleichtert die gerechte Aufteilung
  • Wenn möglich, suchen Sie gemeinsam eine:n Gutachter:in aus
  • Anhand des Immobilienwertes können Sie entscheiden, ob eine Auszahlung der Hälfte an eine:n Ehepartner:in möglich ist
  • Ist dies nicht möglich, müssen Sie bei einer Scheidung das Haus verkaufen
  • Der tatsächliche Verkaufswert einer Immobilie liegt meist höher als der geschätzte Wert – so profitieren beide Parteien
  • Den Erlös sollten Sie für Rückzahlung bestehender Kredite nutzen
  • Bleibt auch nach Schuldenfreiheit ein Erlös durch den Hausverkauf, wird dies zwischen den Eheleuten aufgeteilt

Für ein seriöses Immobiliengutachten sollten Sie sich immer an zertifizierte Personen, wie beispielsweise die Immobiliengutachter:innen von s REAL wenden.

Drei Vorteile, wenn Sie Immobilien bei Scheidung verkaufen

Sie sind unentschlossen, wie Sie nach einer Trennung mit der gemeinsamen Immobilie vorgehen? Beachten Sie folgende Vorzüge, wenn Sie ein Haus und Grundstück, Zinshaus oder Wohnung verkaufen:

  • Sofortige Liquidität – gute Aufteilung des Geldes möglich
  • Schuldenfreiheit bei laufenden Krediten
  • Kapital für neue Wohnung oder Haus 

Laufende Kredite auf das Haus: Bei Scheidung trotzdem verkaufen?

Ist im Falle einer Scheidung das Haus mit Krediten belastet, kann die Immobilie dennoch verkauft werden. Bei laufender Finanzierung ist der Verkauf des Hauses sogar die einfachste Form der Schuldenaufteilung. Mit dem Geld aus dem Verkauf können laufende Kredite im Idealfall abbezahlt werden. Der Überschuss nach Tilgung der Kredite wird aufgeteilt und beide Parteien profitieren von zusätzlicher Liquidität. Denn bei Trennungen wird nicht nur das gemeinsame Vermögen, sondern auch gemeinsame Schulden aufgeteilt. Für Schulden im eigenen Namen haften Eheleute auch weiterhin allein.

Wird bei einer Scheidung das Haus und weitere Immobilien von einem der Eheleute übernommen, gilt: Mit Absprache der Bank kann der laufende Kreditvertrag angepasst werden – entweder durch Übernahme des Kredits oder durch Umschuldung. Hierbei ist wichtig zu beachten, dass sich die Kreditkonditionen verändern können. Beispielsweise aufgrund schlechterer Bonität oder anderen Marktzinsen.

Haus wurde in die Ehe mitgebracht? Das ist bei Scheidung zu beachten

Hat ein / eine Ehepartner:in das Haus in die Ehe mitgebracht und ist somit Alleineigentümer:in, bleibt im Falle einer Scheidung dieser auch weiterhin Alleineigentümer:in. Dennoch ist die Eigentümerschaft bei einer Trennung zu Beginn irrelevant: Die Verteilung und Bestimmung des Wohnrechtes hängt auch von der Lebenssituation beider Ehepartner ab. Der oder die Eigentümer:in kann die Immobilie somit nicht immer für sich alleine beanspruchen. Im Falle einer Scheidung beeinflussen folgende Faktoren die Aufteilung:

  • Ein:e Ehepartner:in hat noch keinen anderen Wohnsitz und ist auf die gemeinsame Immobilie angewiesen.
  • Bei Scheidungen mit Kindern und Haus ist die elterliche Obsorge zu berücksichtigen. Jene:r Ehepartner:in mit der hauptsächlichen Betreuung erhält aufgrund des Kindeswohl das Wohnrecht und darf somit auch nach der Scheidung im gemeinsamen Haus wohnen bleiben.

Kann ein:e Ehepartner:in das Haus verkaufen, wenn beide im Grundbuch stehen? 

Nein. Nach der Gütertrennung muss eheliches Vermögen in Österreich 50/50 aufgeteilt werden. Bei einem Hausverkauf müssen auch beide diesem zustimmen. Ausnahmen gelten nur, wenn dies einvernehmlich entschieden wird.

Weigert sich eine Partei gegen den Verkauf, muss eine entsprechende Auszahlung erfolgen. Regelt kein Ehevertrag die Vermögensaufteilung bei Scheidung, so ist das Ziel der Gütertrennung: Kein Partner darf leer ausgehen.

Grundsätzlich gilt: Wenn die Partner:innen eine einvernehmliche Entscheidung treffen, kann jedes Ehepaar die Trennung individuell und nach eigenen Bedürfnissen gestalten. Sind beide Parteien mit beidseitigen Lösungen zu Scheidung und dem Verkauf des Hauses einverstanden, so kann das Haus bereits während der Scheidung verkauft werden. Bis zum rechtskräftigen Beschluss ist jedoch die Zustimmung der zweiten Partei notwendig. Ob man nun als alleinige:r Eigentümer:in eingetragen ist oder nicht.

Wichtig: Schriftliche Vereinbarungen beugen potenziellen Konflikten und Missverständnissen vor. Bestehen Sie also darauf, auch alle einvernehmlichen Entscheidungen zu Scheidung, Haus und Aufteilung schriftlich festzuhalten.

Scheidung: Haus bewerten und Immobilienwert ermitteln – wie gehe ich vor?

Ob Sie bei einer Scheidung das Haus nun verkaufen oder behalten – eine Einschätzung des Immobilienwerts ist eine gute Grundlage für eine gerechte Vermögensaufteilung bei Scheidungen.

Doch wie genau wird der Wert des Hauses bei einer Trennung ermittelt? Bei einem Immobiliengutachten werden folgende Faktoren objektiv analysiert:

  • Bauelemente (Wohnungen und Ergänzungen wie Terrasse oder Balkon, Einfamilienhäuser und dazugehörige Grundstücke oder Nebengebäude)
  • Zustand & Lage
  • Bauart
  • Verkaufspreis ähnlicher Objekte
  • Vergleichsangebote im näheren Umkreis

Wir unterstützen Sie beim Hausverkauf

Eine objektive und unabhängige Schätzung des Immobilienwerts kann im Falle einer Trennung Klarheit schaffen und bei Scheidung mit Haus die Aufteilung erleichtern. Mit dem s REAL Immobiliengutachten erhalten Sie in nur wenigen Klicks eine erste Bewertung Ihrer Häuser, Wohnungen oder Grundstücke.

Im Scheidungsverfahren ist ein ausführliches Immobilien-Gutachten hilfreich. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch unverbindlich & kostenlos über Immobilienbewertung. Kontaktieren Sie uns noch heute!

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