Immobilienkaufvertrag: Das gilt es zu beachten

Ein Immobilienkaufvertrag ist die juristische Basis für jeden Kauf und Verkauf einer Immobilie, denn ohne ihn kann das Rechtsgeschäft nicht abgeschlossen werden. Daher gibt es vieles zu beachten: Welche Bestandteile muss ein Kaufvertrag für Immobilien beinhalten? Macht es einen Unterschied, ob ich Immobilienkäufer:in oder Immobilienverkäufer:in bin? Muss der Vertrag von einem Notar beglaubigt sein?

Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie sich ideal für den Abschluss eines Immobilienkaufvertrags vorbereiten können, welche Tipps es für einen Kaufvertrag für ein Grundstück gibt und wie Sie sich rechtlich absichern können.

Checkliste für den Immobilienkaufvertrag

Ein Immobilienkaufvertrag muss alle rechtlich relevanten Informationen beinhalten, die für den Immobilienkauf benötigt werden. Hier gilt: Je ausführlicher der Kaufvertrag von Immobilien ist, desto klarer ist dieser für alle Parteien, sodass Missverständnisse und Streitigkeiten vermieden werden können.

Bestandteile eines Kaufvertrags für Immobilien

Folgende Grundbestandteile sollte ein Immobilienkaufvertrag enthalten:

  • Vertragspartner: Hier sollten Name, Anschrift, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer und Staatsangehörigkeit von allen Parteien, die am Immobilienkaufvertrag beteiligt sind, festgehalten werden. Ist eine der Vertragsparteien eine Firma, bedarf es auch der Firmenbuchnummer.
  • Vertragsgegenstand: Der Vertragsgegenstand – also die Immobilie oder das Grundstück, worauf sich der Kaufvertrag bezieht – muss mit Adresse, Fläche, Flächenwidmungsplänen, Baubewilligungen, Entstehungsdatum und Mängelbeschreibungen genau beschrieben werden.
  • Kaufpreis: Der Preis der Immobilie und allfällige Zahlungsvereinbarungen, Darlehen und Lasten müssen im Immobilienkaufvertrag angeführt werden.
  • Zeitpunkt der Übergabe: Dieser sollte mit dem Datum der Fälligkeit des Kaufpreises zusammenfallen. Das Eigentum der Liegenschaft geht jedoch erst mit dem Eintrag ins Grundbuch über.
  • Mögliche Rechte, Verbote oder Genehmigungen: Wie Dienstbarkeiten, Wohn- und Mietrechte oder Wegerechte müssen angeführt werden.
  • Informationen zu Rücktrittsbestimmungen und Gewährleistung
  • Aufsandungserklärung: Das beinhaltet das schriftliche Einverständnis des Verkaufenden über die Eintragung im Grundbuch.
  • Gerichtsstandvereinbarung: Damit ist die sachliche und örtliche Zuständigkeit jenes Gerichts gemeint, das in Fällen von Streitigkeit zuständig ist.
  • Unterzeichnung aller Vertragsparteien, die durch einen Notar beglaubigt wurde

 

Tipps für Ihren Immobilienkaufvertrag

Beim Immobilienkaufvertrag verfolgen Käufer:in und Verkäufer:in in der Regel unterschiedliche Interessen, die sich im Vertrag widerspiegeln sollten.

Was Sie als Immobilienkäufer:in beachten sollten

Bevor Sie eine Immobilie kaufen, sollten Sie als Käufer:in sicherstellen, dass Sie eine große Auswahl an Objekten besichtigt und das bestmögliche Angebot erhalten haben. Gerne beraten Sie unsere Immobilienmakler:innen bei dieser wichtigen Entscheidung und unterstützen Sie bei Besichtigungsterminen und der Selektierung. Vereinbaren Sie dafür ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns.

Wenn Sie sich für ein Objekt entschieden haben, sollten Sie sich genau mit dem Kaufvertrag Ihrer Immobilie auseinandersetzen. Dies beinhaltet unter anderem auch:

  • Blick ins Grundbuch: Werfen Sie vor Ihrem Kauf einen gründlichen Blick ins Grundbuch, es enthält alle nötigen Informationen darüber, wie die Immobilie belastet ist.
  • Überprüfung der Mängel: Eine Überprüfung der Mängel durch Sachverständige wird in manchen Fällen, je nach Alter und Zustand der Immobilie, auch empfohlen.
  • Überprüfung der Pläne: Wenn Sie einen Kaufvertrag über ein Grundstück abschließen, lohnt es sich, die Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne anzusehen. So erkennen Sie, wie die nebenan gelegenen Grundstücke gewidmet und ob weitere Bebauungen in Zukunft geplant sind.
  • Veranlassung einer Auflassungsvormerkung: Durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch kann das Grundstück nicht doppelt verkauft werden.
  • Entwurf des Kaufvertrags: Als Käufer:in haben Sie das Recht, bis spätestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin einen Entwurf des Immobilienkaufvertrags anzufordern.
  • Nebenkosten beim Immobilienkauf: Bei der Eintragung ins Grundbuch sowie bei der Grunderwerbssteuer und der notariellen Beglaubigung entstehen Gebühren.

Was Sie als Immobilienverkäufer:in beachten sollten

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen wollen, ergeben sich gleich zu Beginn viele Fragen: Wann ist der richtige Zeitpunkt, die Immobilie zu verkaufen? Wie findet man die passende Person für die Immobilie? Was sollte man während der Vorbereitung zum Verkauf unbedingt beachten? Auf all diese Fragen haben wir Antworten und unterstützen Sie gerne während des gesamten Verkaufsprozesses. Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns.

Weitere wichtige Punkte, die Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie beachten sollten, sind:

  • Unterlagen bereithalten: Vergewissern Sie sich, dass Sie einen Energieausweis, einen aktuellen Grundbuchauszug und korrekte Grundrisse haben.
  • Immobilienbewertung: Für eine erfolgreiche Vermittlung und einen erfolgreichen Kaufvertrag für Immobilien ist eine professionell eingeschätzte Immobilienbewertung wichtig. Gerne erstellen wir für Sie ein Immobiliengutachten.
  • Transparenz über Mängel: Klären Sie alle Mängel der Immobilie oder des Grundstücks und teilen Sie diese Informationen rechtzeitig mit den potenziellen Käufer:innen.

 

Ist ein Immobilienkaufvertrag nur mit Notar:in möglich?

Ja, ein Immobilienkaufvertrag muss in jedem Fall von einem Notar oder einer Notarin bei einem Bezirksgericht beglaubigt werden. Ohne eine notarielle Beglaubigung können Sie kein Grundstück verkaufen bzw. kaufen. Für die Aufsetzung des Kaufvertrags ist grundsätzlich keine Rechtsinstanz nötig. Um Missverständnissen und Streitigkeiten vorzubeugen, wird es aber empfohlen.

Mit unserem digitalen Immobilienkaufvertrag können Sie die Transaktion Ihres Objektes ganz unkompliziert online abwickeln. Rechtsberater:innen stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Verfügung und unterstützen Sie jederzeit bei Fragen.

 

Welche Kosten fallen bei einem Kaufvertrag für Immobilien an?

Bei einem Immobilienkaufvertrag fallen neben dem tatsächlichen Kaufpreis des Objekts noch zusätzliche Gebühren an, auf die oft vergessen wird. Grundsätzlich können Sie mit Nebenkosten in Höhe von ca. 10% des Kaufpreises rechnen. Die Kosten bei einem Kaufvertrag für Immobilien setzen sich unter anderem aus Grunderwerbssteuer, Vertragsgebühren, Grundbuchgebühren und Verwaltungsabgaben zusammen.

Eine genaue Kalkulation der Ausgaben und anfallenden Nebenkosten im Voraus kann helfen, Ihr Budget realistisch zu planen und finanzielle Engpässe oder Überraschungen zu vermeiden. In unserer Nebenkostenübersicht beim Immobilienverkauf haben wir alle relevanten Informationen nochmals für Sie zusammengefasst.

Sie haben noch offene Fragen zum Immobilienkaufvertrag? Unsere Immobilienexpert:innen helfen Ihnen gerne!

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