Ein Immobilienkaufvertrag ist die juristische Basis für jeden Kauf und Verkauf einer Immobilie, denn ohne ihn kann das Rechtsgeschäft nicht abgeschlossen werden. Daher gibt es vieles zu beachten: Welche Bestandteile muss ein Kaufvertrag für Immobilien beinhalten? Macht es einen Unterschied, ob ich Immobilienkäufer:in oder Immobilienverkäufer:in bin? Muss der Vertrag von einem Notar beglaubigt sein?
Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie sich ideal für den Abschluss eines Immobilienkaufvertrags vorbereiten können, welche Tipps es für einen Kaufvertrag für ein Grundstück gibt und wie Sie sich rechtlich absichern können.
Ein Immobilienkaufvertrag muss alle rechtlich relevanten Informationen beinhalten, die für den Immobilienkauf benötigt werden. Hier gilt: Je ausführlicher der Kaufvertrag von Immobilien ist, desto klarer ist dieser für alle Parteien, sodass Missverständnisse und Streitigkeiten vermieden werden können.
Folgende Grundbestandteile sollte ein Immobilienkaufvertrag enthalten:
Beim Immobilienkaufvertrag verfolgen Käufer:in und Verkäufer:in in der Regel unterschiedliche Interessen, die sich im Vertrag widerspiegeln sollten.
Bevor Sie eine Immobilie kaufen, sollten Sie als Käufer:in sicherstellen, dass Sie eine große Auswahl an Objekten besichtigt und das bestmögliche Angebot erhalten haben. Gerne beraten Sie unsere Immobilienmakler:innen bei dieser wichtigen Entscheidung und unterstützen Sie bei Besichtigungsterminen und der Selektierung. Vereinbaren Sie dafür ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns.
Wenn Sie sich für ein Objekt entschieden haben, sollten Sie sich genau mit dem Kaufvertrag Ihrer Immobilie auseinandersetzen. Dies beinhaltet unter anderem auch:
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen wollen, ergeben sich gleich zu Beginn viele Fragen: Wann ist der richtige Zeitpunkt, die Immobilie zu verkaufen? Wie findet man die passende Person für die Immobilie? Was sollte man während der Vorbereitung zum Verkauf unbedingt beachten? Auf all diese Fragen haben wir Antworten und unterstützen Sie gerne während des gesamten Verkaufsprozesses. Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns.
Weitere wichtige Punkte, die Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie beachten sollten, sind:
Ja, ein Immobilienkaufvertrag muss in jedem Fall von einem Notar oder einer Notarin bei einem Bezirksgericht beglaubigt werden. Ohne eine notarielle Beglaubigung können Sie kein Grundstück verkaufen bzw. kaufen. Für die Aufsetzung des Kaufvertrags ist grundsätzlich keine Rechtsinstanz nötig. Um Missverständnissen und Streitigkeiten vorzubeugen, wird es aber empfohlen.
Mit unserem digitalen Immobilienkaufvertrag können Sie die Transaktion Ihres Objektes ganz unkompliziert online abwickeln. Rechtsberater:innen stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Verfügung und unterstützen Sie jederzeit bei Fragen.
Bei einem Immobilienkaufvertrag fallen neben dem tatsächlichen Kaufpreis des Objekts noch zusätzliche Gebühren an, auf die oft vergessen wird. Grundsätzlich können Sie mit Nebenkosten in Höhe von ca. 10% des Kaufpreises rechnen. Die Kosten bei einem Kaufvertrag für Immobilien setzen sich unter anderem aus Grunderwerbssteuer, Vertragsgebühren, Grundbuchgebühren und Verwaltungsabgaben zusammen.
Eine genaue Kalkulation der Ausgaben und anfallenden Nebenkosten im Voraus kann helfen, Ihr Budget realistisch zu planen und finanzielle Engpässe oder Überraschungen zu vermeiden. In unserer Nebenkostenübersicht beim Immobilienverkauf haben wir alle relevanten Informationen nochmals für Sie zusammengefasst.
Sie haben noch offene Fragen zum Immobilienkaufvertrag? Unsere Immobilienexpert:innen helfen Ihnen gerne!
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